Ich halte das nicht mehr aus – Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

Als Martin und Lisa heirateten hing der Himmel voller Geigen. 15 Jahre hielt die Ehe, dann war plötzlich alles anders. Martin hatte Affären. Lisa fand es heraus. Sie war entsetzt und wollte die Scheidung. Am liebsten sofort. Doch natürlich musste zunächst das Trennungsjahr eingehalten werden. Ein Jahr lang mussten die beiden entweder getrennt leben, oder aber in der gemeinsamen ehelichen Wohnung auf genaue Trennung achten.

Aus wirtschaftlichen Gründen entschied sich das Paar für die Trennung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung. Dabei gab es von Anfang an Konflikte.

Verhältnis mit einer anderen Frau

Martin hatte schon länger eine andere Freundin. Während er sonst nur kurz andauernde Affären pflegte, hatte er inzwischen eine „feste“ Freundin. Diese Frau zog in die eheliche Wohnung ein.

Lisa konnte es kaum fassen. Plötzlich lag eine fremde Frau in ihrem ehemaligen Ehebett. Sie selbst nächtigte längst im Gästezimmer. Trotzdem ging ihr das Verhalten ihres Ehemannes gehörig gegen den Strich. Sie konnte es nicht ertragen, dass Martin direkt unter ihren Augen mit einer anderen die Ehe brach.

Mögliche Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

Sie sprach mit ihrer Anwältin. Die riet ihr, die Ehescheidung als Härtefallscheidung voranzutreiben. Es gibt verschiedene Gründe, die Voraussetzung sein müssen, wenn eine Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann. Dazu gehören beispielsweise Misshandlungen, schwere Beleidigungen, oder Ehrverletzungen durch den Ehepartner. Aber auch ehebrecherisches Verhalten in der Ehewohnung ist eine unzumutbare Härte. Allerdings muss der individuelle Fall erst durch das Gericht geklärt werden, was dauern kann.

Deshalb hat Lisa es vorgezogen, sich erstmal um eine eigene Wohnung zu kümmern. Sie wollte auf gar keinen Fall mehr mit ihrem Mann unter einem Dach leben und sich auf diese Weise erniedrigen lassen.

 

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